11 Erlass einer Wohnraumschutzsatzung
Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Dormagen am 06.06.2020
Erlass einer Wohnraumschutzsatzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lierenfeld,
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung, folgende Fragen zur Vorlage 10/1493 Erlass einer Wohnraumschutzsatzung in der nächsten Hauptausschusssitzung am 06.06.23 zu beantworten:
- Wie viele Wohnungen könnten durch die Satzung dem Wohnungsmarkt in Dormagen zugeführt werden?
- Wie viele Wohnungen fehlen derzeit in Dormagen?
- Wie und durch wen sollen leerstehende Wohnungen in Dormagen ermittelt werden?
- Fallen Wohnungen, in denen aufgrund des geplanten Heizungsgesetzes (GEG) erst nach Installation einer neuen Heizung vermietet werden können, ebenfalls hierunter?
- Werden die Wartezeiten z. B. auf eine Wärmepumpe, berücksichtigt?
- Fallen leerstehende Zimmer in einem Einfamilienhaus ebenfalls hierunter?
- Gilt die 6 Monatsregel auch für Menschen, die sich aus beruflichen und privaten Gründen länger als 6 Monate die Wohnung nicht nutzen?
- Wenn ja, müssen diese sich dann bei der Stadt abmelden?
- Erbschaftsstreit kann die Wiedervermietung erfahrungsgemäß in die Länge ziehen. Muss das der Stadt gemeldet werden?
- Verstößt die Satzung, insbesondere bei der Erhebung der relevanten personen-
bezogenen Daten, gegen die DSGVO?
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