11 Erlass einer Wohnraumschutzsatzung

Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Dormagen am 06.06.2020
Erlass einer Wohnraumschutzsatzung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lierenfeld,

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung, folgende Fragen zur Vorlage 10/1493 Erlass einer Wohnraumschutzsatzung in der nächsten Hauptausschusssitzung am 06.06.23 zu beantworten:

  1. Wie viele Wohnungen könnten durch die Satzung dem Wohnungsmarkt in Dormagen zugeführt werden?
  2. Wie viele Wohnungen fehlen derzeit in Dormagen?
  3. Wie und durch wen sollen leerstehende Wohnungen in Dormagen ermittelt werden?
  4. Fallen Wohnungen, in denen aufgrund des geplanten Heizungsgesetzes (GEG) erst nach Installation einer neuen Heizung vermietet werden können, ebenfalls hierunter?
  5. Werden die Wartezeiten z. B. auf eine Wärmepumpe, berücksichtigt?
  6. Fallen leerstehende Zimmer in einem Einfamilienhaus ebenfalls hierunter?
  7. Gilt die 6 Monatsregel auch für Menschen, die sich aus beruflichen und privaten Gründen länger als 6 Monate die Wohnung nicht nutzen?
  8. Wenn ja, müssen diese sich dann bei der Stadt abmelden?
  9. Erbschaftsstreit kann die Wiedervermietung erfahrungsgemäß in die Länge ziehen. Muss das der Stadt gemeldet werden?
  10. Verstößt die Satzung, insbesondere bei der Erhebung der relevanten personen-
    bezogenen Daten, gegen die DSGVO?

 

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